Mit dem Governance Kodex für Familienunternehmen hat eine Kommission aus namhaften Unternehmern und Wissenschaftlern Leitlinien für die verantwortungsvolle Führung von Familienunternehmen entwickelt. Im Zentrum des Kodex steht das klare Bekenntnis zur Verantwortung als Unternehmensinhaber. In Form eines Pflichtenheftes aufgebaut, dient der Kodex als individueller Qualitäts-Prüfstein des unternehmerischen Handelns, um so das langfristige Überleben des Familienunternehmens zu gewährleisten. Mit seiner Hilfe können Unternehmerfamilien ihre Führungs-, Kontroll- und Familienstrukturen individuell überprüfen, anpassen und weiterentwickeln.

Als der Kodex 2004 in seiner ersten Fassung veröffentlicht wurde, war er das weltweit erste Regelwerk für gute Governance in Familienunternehmen.

Vierte Auflage des Governance Kodex im Mai 2021 veröffentlicht

Mit der vorliegenden, im Mai 2021 vorgestellten 4. Auflage erfüllt die Kommission ihren selbst gewählten Auftrag, den Kodex in regelmäßigen Abständen weiterzuentwickeln und an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen.

Ein klares Bekenntnis zur vielgestaltigen Verantwortung als Unternehmensinhaber steht weiterhin im Zentrum des überarbeiteten Kodex. Eine 31-köpfige Kommission aus renommierten Familienunternehmer*innen und Wissenschaftler*innen hat die Gültigkeit der bekannten Leitlinien auch in Zeiten einer neuen Normalität überprüft.

Die Neuerungen tragen den dynamischen Veränderungen unserer Zeit Rechnung und betonen, die weitreichende Verantwortung von Familienunternehmern gegenüber verschiedensten Stakeholdern wie Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Umwelt gegenüber.

Die wichtigsten Neuerungen betreffen unter anderem die beiden Bereiche „Mittelbare Inhaberschaft“ und „nicht im Unternehmen gebundenes Vermögen.“

Kapitel 7 – Mittelbare Inhaberschaft

Die Neuaufnahme der Empfehlungen zur mittelbaren Inhaberschaft trägt der Tatsache Rechnung, dass Inhaberfamilien immer häufiger rechtliche Konstruktionen wählen, in denen die Familie über Zwischengesellschaften (z.B. über Familienstiftungen) Anteile halten. Die Kommission empfiehlt in detaillierten Ausführungen, wie diese Regelungen so ausgestaltet werden können, dass die Handlungsfähigkeit des Familienunternehmens, der Charakter des Unternehmens als Familienunternehmen und auch die Identifikation der Familie mit dem Unternehmen durch die mittelbare Beteiligung nicht beeinträchtigt werden.

Kapitel 8 – Nicht im Unternehmen gebundenes Vermögen

Die überarbeiteten Leitlinien zu nicht im Unternehmen gebundenem Vermögen tragen der Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung, in denen Unternehmerfamilien in einem beträchtlichen Maße Vermögen aufgebaut haben, das nicht im Kernunternehmen gebunden ist. Dieses Vermögen dient oft mittelbar dem Zweck des Familienunternehmens (z. B. Finanzierung von Erbschaftsteuer, Kapitalerhöhungen oder Anteilskäufen innerhalb der Familie, Risikodiversifizierung durch den Aufbau neuer Unternehmen, das Eingehen weiterer Beteiligungen). Der verantwortungsvolle Umgang mit diesem Vermögen gehört nach Meinung der Kommissionsmitglieder unbedingt zu einer verantwortungsvollen Inhaberschaft dazu.

 

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