Schnell-Test zur Governance
20 Aspekte, die Sie geregelt haben sollten im Schnell-Test.
Die nachfolgenden Fragen sollten Sie alle mit „ja“ beantworten können. Falls Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „nein“ beantworten müssen, sollten Sie die bestehende Lücke zeitnah ausfüllen.
| 1. Wir bekennen uns ausdrücklich zur Notwendigkeit guter Governance. | |
| 2. Wir haben Werte und Ziele für unsere Familie, unser Unternehmen und unsere familiäre Inhaberschaft festgelegt und zu einem schlüssigen Leitbild verbunden. | |
| 3. Dabei haben wir Aussagen zum Erhalt des Unternehmens als Familienunternehmen, zur Rolle der Familie im Unternehmen und dazu getroffen, in welchem Verhältnis Unternehmensinteresse, Familieninteresse und Individualinteressen zueinander stehen. | |
| 4. Wir haben Aussagen zur Ausrichtung des Unternehmens (Stabilität, Rentabilität und Wachstum) getroffen und diese mit der Vermögensstrategie der Inhaberfamilie in Einklang gebracht. | |
| 5. Wir haben dafür Sorge getragen, dass wir jederzeit entscheidungsfähig sind und mögliche Konflikte zwischen den Inhabern das Unternehmen möglichst wenig belasten. | |
| 6. Die Unternehmens- und Informationsstrukturen ermöglichen jederzeit ein zutreffendes Bild über die Lage des Unternehmens. | |
| 7. Stimmrechte und andere Mitwirkungsrechte der Inhaber sind fair und ausgewogen geregelt; individuelle Sonderrechte sind zurückhaltend gehandhabt und sachlich begründet. | |
| 8. Die Mitwirkung von Mitgliedern der Inhaberfamilie im Unternehmen ist eindeutig, fair und professionell geregelt. Das gilt auch für die Mitwirkung in der Unternehmensführung oder in einem etwaigen Aufsichtsratsgremium. | |
| 9. Sofern ein (freiwilliges) Aufsichtsratsgremium besteht, sind dessen Kompetenz, Zusammensetzung und Arbeitsweise klar und professionell geregelt und an seiner jeweiligen Aufgabenstellung orientiert. | |
| 10. Die Unternehmensführung ist professionell besetzt und arbeitet in Übereinstimmung mit den Werten und Zielen der Inhaber. Mitglieder der Unternehmerfamilie unterliegen grundsätzlich den gleichen Regeln wie Externe. | |
| 11. Es gibt eine langfristig angelegte Nachfolgeplanung und einen Notfallplan für den ungeplanten Eintritt des Nachfolgefalls. | |
| 12. Die grundlegenden Entscheidungen zur Ermittlung des Ergebnisses (Bilanzpolitik, Bestimmung des Abschlussprüfers und Feststellung des Jahresabschlusses) werden von den Inhabern und/oder einem von ihnen gebildeten Aufsichtsratsgremium wahrgenommen. | |
| 13. Bei der Ergebnisverwendung werden neben dem Thesaurierungsinteresse des Unternehmens auch die legitimen Ausschüttungsinteressen der Inhaber berücksichtigt. | |
| 14. Es ist klar geregelt, an wen die Inhaberschaft übertragen werden kann und unter welchen Bedingungen Inhaber aus dem Unternehmen ausscheiden können oder müssen. | |
| 15. Die Familie weiß, dass ein Familienunternehmen nur erhalten werden kann, wenn die Familie dauerhaft zum Unternehmen und zusammensteht. Sie bekennt sich ausdrücklich zu einer entsprechend professionellen Family Governance. | |
| 16. Die Zugehörigkeit zur Inhaberfamilie und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind klar geregelt. | |
| 17. Der Einbindung der Partner, der Heranführung der nachwachsenden Generation und der Vermittlung entsprechender Kompetenzen wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Sie sind unerlässlich für den Fortbestand des Familienunternehmens. | |
| 18. Die Kompetenzen und Verantwortung für die Family Governance sind klar geregelt. | |
| 19. Die Familie hat gemeinsam einen individuellen „Familienkodex“ erarbeitet und sich zu dessen (un-)regelmäßiger Anpassung und Weiterentwicklung verpflichtet. | |
| 20. Die Inhalte des „Familienkodex“ sind bzw. werden vollständig umgesetzt. |
Copyright: Prof. Dr. Peter May (Verwendung mit freundlicher Genehmigung des Autors)